Pferdesportzentrum   

                 

Hallennutzung

Bis auf weiteres, bitten wir die Mitglieder - für die Nutzung der beiden Außenplätze - eine Anlagengebühr in Höhe von 50 € zu überweisen.

Für die jährliche Hallenbenutzung wird eine Gebühr von 150 € pro Reiter mit 1 oder 2 Pferden erhoben. Für jedes weiterer Pferd fällt eine Gebühr von 100 € zusätzlich an.
 
Kinder und Erwachsene, die ausschließlich einmal pro Woche Reitunterricht in der Anlage bekommen und nicht die Möglichkeit haben, die Anlage häufiger zu nutzen, zahlen nur die halbe Gebühr (75 €). Voraussetzung ist jeweils die Vereinsmitgliedschaft.

Vereinsmitglieder die keine Anlagengebühr zahlen, die Halle jedoch nutzen möchten, z.B. Lehrgangsteilnahme, zahlen pro Nutzung 5 €, Nicht-Reitervereinsmitglieder 10 €.

Feriengast-Nutzung, Gastreiter oder andere Sonderfälle sind mit dem Vorstand im voraus abzustimmen. 

Bahnregeln

1.   Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen./“Tür frei?“ – „Ist frei.“) Das Aufsitzen erfolgt auf der Mittellinie.

2.   Halten und Schrittreiten auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizuhalten; hierbei ist ein Zwischenraum zum Hufschlag hin von drei Schritt einzuhalten.

3.   Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge einzuhalten. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.

4.   Beim Reiten auf entgegengesetzter Hand ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie! 

Longierregeln

1.     Das Longieren in der Halle ist außerhalb der ausgewiesenen Stunden erlaubt.

2.     Auf dem Außenplatz bitte nicht longieren.

3.     Das Pferd soll ausgebunden longiert werden.

4.     Es darf immer nur 1 Pferd longiert werden.

5.     Sobald 2 weitere Pferde die Halle betreten, bleiben dem Longierenden noch 15 Minuten zum Longieren.

6.     Beim Longieren darf nur ein Zirkel von ca. 14 Metern benutzt werden (Der Hufschlag soll frei bleiben)

7.     Es darf nur longiert werden, wenn insgesamt nicht mehr als 3 Pferde in der Halle sind.

8.    Abweichende Absprachen mit den anwesenden Reitern sind selbstverständlich möglich.

Hallenordnung

Stand: 11. März 2010